Informationen

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Nur Wohngebäude bzw. Gebäude mit Wohnanteil sind förderberechtigt.

Die Massnahmen müssen durch eine qualifizierte Fachperson fachgerecht geplant und ausgeführt werden.

Die Beiträge aus dem Programm «Wohnqualität Flughafenregion» setzen voraus, dass die sanierten Gebäudeteile sowohl die schallschutztechnischen Anforderungen dieses Programms als auch die wärmetechnischen Anforderungen des Gebäudeprogramms erfüllen.

Die Beiträge für den Schallschutz sind begrenzt auf maximal Fr. 10‘000 pro erneuerte Wohneinheit (Wohnung).

Die Beitragssätze und der Maximalbeitrag werden verdoppelt, wenn das Bauvorhaben im Rahmen besonderer raumplanerischer Massnahmen, insbesondere eines Gestaltungsplans, verwirklicht wird und Verbesserungen für die Aussenräume und das umliegende Quartier erzielt werden.

In Gebieten, in denen der Betrieb des Flughafens Zürich zu einer Lärmbelastung über dem Alarmwert führt, werden die Beitragssätze und der Maximalbeitrag zusätzlich um die Hälfte erhöht.

Wird für die wärmetechnischen Massnahmen der Mindestförderbeitrag für das Gebäudeprogramm (Fr. 3'000.-) nicht erreicht, wird der gesamte Beitrag durch das vorliegende Programm übernommen (hier beträgt der Mindestförderbeitrag Fr. 1'000.-).

Das Programm unterstützt auch den Ersatz bestehender Wohnliegenschaften durch einen Neubau, wenn dieser die MINERGIE®-Anforderungen für Neubauten erfüllt.

     
Gebäudeprogramm Programm «Wohnqualität Flughafenregion»
Gebäudeteil Wärmetechnische Anforderungen Beitragssatz Anforderungen Schallschutz 2 Beitragssatz
Fensterersatz 3 U glas ≤ 0.7W/m2K kein Beitrag Glas: Rw + Ctr ≥34dB (z.B. Rw ≥40dB bei Ctr =-6dB)
Gleichzeitig mit dem Fensterersatz sind auch ungenügend gedämmte Rollladenkästen schalltechnisch zu sanieren oder zu ersetzen.
Energetische Anforderungen (U-Wert Glas): ≤0,7W/m2K
Fr.80/m2 Mauerlichtmass, wenn kein Fensterersatz durch das Programm 2010 erfolgt, ansonsten Fr.30/m2.
Dach 4 ≤ 0.2 W /m2K Fr. 40.-/m2 (Dämmfläche) Rw ≥50dB oder R‘w ≥48dB 5
Energetische Anforderungen (U-Wert): ≤0,2W/m2K
Fr.40/m2 gedämmte Fläche. Bei weniger als 75m2 Fläche beträgt der Förderbeitrag Fr.80/m2
kontrollierte Lüftung
 
(Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung)
Zentrale mechanische Komfortlüftungsanlagen:
• SIA Merkblatt 2023 (2008) "Lüftung in Wohnbauten"
Dezentrale Wand- oder Fensterlüfter:
• Temperaturänderungsgrad der Wärmerückgewinnung ≥ 70 % (SIA 382/1);
• Fördermenge ≥ 30 m3/h, variable Leistungsstufen;
• Einfügungs-Schalldämmung: gleiche Anforderung wie beim Fenster;
• Eigengeräusch bei einer Betriebsluftmenge von 30 m3/h: Schalldruckpegel Lp in 1 m Abstand ≤ 25 dB oder Schallleistungspegel Lw ≤ 28 dB(A) bei 30 m3/h;
• Stromverbrauch maximal 10 W bei 30 m3/h, kein elektrischer Nacherhitzer;
• Filterwechsel-Anzeige, auswechselbare Filter für Aussen- und Abluft;
• Frostschutzsicherung
Fr. 1'000.- pro belüfteter lärmempfindlicher Wohnraum
2 Vorbehalten bleiben höhere bau- oder umweltschutzrechtliche Anforderungen sowie Bedingungen und Auflagen, die im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gestellt werden.
3 Im Programm «Wohnqualität Flughafenregion» gilt die Kombinationspflicht nicht. (Ausser bei den Dachfenstern muss die umliegende Dachfläche gedämmt werden).
4 Bei Gebäuden unter Denkmalschutz werden auch Sanierungsmassnahmen an der Fassade mit dem gleichen Beitragssatz unterstützt.
5 Die Schalldämmung ist anhand der SIA-Dokumentation D 0189 "Bauteildokumentation Schallschutz im Hochbau" oder von Prüfzertifikaten der Herstellerfirmen nachzuweisen. Die Nebenwe-gübertragungen/Einbauverluste sind mit KF ≥ 2 dB zu berücksichtigen.